Grundsteuer nutzfläche terrasse

Die Höhe der Grundsteuer ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem auch von der Grundstücksfläche und der Wohnfläche. 1 Alles Wichtige zur Angabe der Wohnfläche und Nutzfläche in der Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen (i.d.R. je zu einem Viertel). 2 Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche; bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche. 3 Das bedeutet, dass ausschließlich die Fläche des Grundstücks (also des Grund und Bodens) für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird. 4 Nutzflächenberechnung nach DIN für die Grundsteuererklärung. Für Immobilien in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ist die Nutzfläche in der Grundsteuererklärung anzugeben, sofern das Grundstück auch zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird. 5 Grundsteuer: Zählt die Terrasse zur Wohnfläche? Die Höhe der Grundsteuer ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem auch von der Grundstücksfläche und der Wohnfläche. Terrassen müsst ihr, je nach Ausstattungsgrad, mit 25 bis 50 Prozent auf die Wohnfläche anrechnen. 6 Flächen in den Gebäuden sind in der Grundsteuererklärung daher gar nicht zu erfassen, so dass die Ausführungen zur Wohn- und Nutzfläche dort keine Rolle spielen. Erheblich ist einzig die Größe des Flurstücks sowie ggfs. ein daran bestehender Miteigentumsanteil. 7 Die Angabe der Wohnfläche bzw. Nutzfläche ist in nahezu allen Bundesländern in der Grundsteuererklärung erforderlich. Die Quadratmeterangaben haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, weshalb die Flächen auch im eigenen Interesse sorgfältig ermittelt werden sollten. 8 Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche Wird ein Gebäude ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, wird die gesamte Gebäudefläche inkl. Zubehörräume (z. B. Kellerräume, Heizungsräume) nach der Wohnflächenverordnung ermittelt. Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen zu „Wohnfläche in m. 2 “ in dieser Anleitung. 9 Maßgebliche Flächen. (1) 1 Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung. 2 Als Wohnnutzung gilt auch die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer. 3 Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4 Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermitteln. (2) 1 Nutzflächen von. grundsteuer wohnfläche flur 10 wann zählt eine terrasse zur wohnfläche 12